Die Idee ...
War der »Medizinische Thromboseprophylaxe- Strumpf« (MTS) früher im Krankenhaus ein Einmalprodukt, so hat sich dessen Handhabung im Laufe der letzten Jahre durch den enormen Kostendruck im Gesundheitswesen und sicherlich auch durch ein
verbessertes Umweltbewusstsein deutlich gewandelt.
Bereits im Jahre 2002 wurde aufgrund einer Novellierung des Medizinproduktegesetzes (MPG) aus dem einstigen Wegwerfartikel ein Medizinprodukt.
Es entstand dadurch die innovative Idee, den Strumpf im validierten Verfahren wiederaufbereiten zu lassen und diesen an Krankenhäusern
zu vermieten.
Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) kann somit der Antithrombosestrumpf aufbereitet und wieder verwendet werden.
Eine eigens dafür entwickelte
Software ist Hauptbestandteil des Wiederaufbereitungskonzeptes, mit dem jeder Antithrombosestrumpf bis in die Patientenakte zurückverfolgt werden kann.
Dies ist deshalb ganz essentiell, weil im Falle einer Komplikation oder gar einer Patientenklage genau ermittelt werden kann, welcher (individuelle!) Strumpf verwendet wurde und ob dieser einwandfrei wiederaufbereitet wurde.




